Interessanter Artikel zu freien Tagen an Fasching. Das ist ja jetzt momentan sehr aktuell ;-). Das Landesarbeitsgericht in Köln hat mit Urteil(Az.: 2 Ca 6269/09) so entschieden. Näheres können Sie in der Quelle nachlesen.
Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf freie Tage an Fastnacht - LohnPraxis-Weblog
Geschrieben von RicoW 824 Tage vor (http://www.lohn-praxis.net)Wer hat für diese News gestimmt
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